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Rechtsanwälte & Fachanwälte

 

Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

 

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht vertreten wir bundesweit Mandanten gegen Anlageberater, Vermittler, Banken, Sparkassen und Versicherungen (eine Liste unserer Fälle finden Sie hier >).

 

Viele unserer Mandanten haben hohe Verluste bei Investitionen in  Investmentfonds oder unternehmerische Beteiligungen erlitten (z.B. bei Schiffsfonds,  Immobilienfonds,  Rohstofffonds oder Windkraft- und Solarfonds). Dies meistens aufgrund unzureichender oder falscher Beratung durch Anlageberater, Anlagevermittler sowie durch Banken & Vertriebsorganisationen.

 

Unsere Erfahrung & Qualifikation

 

Als ehemaliger juristischer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg verfügt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Dirk Buggenthin über langjährige praktische Erfahrung in der Beratung betroffener Verbraucher.  Fachanwältin für Insolvenzrecht Petra Nordhoff können wir eine professionelle und praxisgerechte Beratung unserer Mandanten sicherstellen.

 

Wir betreiben keine Massenverfahren und vertreten ausschließlich private Anleger und Verbraucher. Bei uns wird jedes Mandat persönlich und individuell betreut. Daher können wir bundesweit sehr erfolgreiche Vergleiche und gewonnene Gerichtsverfahren vor Land- und  Oberlandesgerichten vorweisen.

 

Fehlerhafter Anlageberatung

 

Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, so führt dies in aller Regel zur Rückabwicklung der Beteiligung, d.h. der Berater oder die Bank hat dem Kunden die Zeichnungssumme nebst Agio und Zinsen zu erstatten. Im Gegenzug gibt der Kunde die Beteiligung zurück.

 

Häufige Beratungsfehler

 

Nach unserer Erfahrung liegen die häufigsten Beratungsfehler schlichtweg darin, dass das vermittelte Anlageprodukt nicht zu Ihrer eigentlichen Anlagestrategie und Anlagemotivation passt (z.B.: Altersvorsorge). Oftmals entsprechend die empfohlenen Anlagen auch nicht Ihrer tatsächlichen Risikobereitschaft, z.B.: bei Anlagen mit hohem Totalverlustrisiko und  Nachschusspflichten im Falle einer Insolvenz des Fonds oder Unternehmens.

 

Beispiele häufige Beratungsfehler:

 

  • Unzureichende Aufklärung über das tatsächliche Totalverlustrisiko der Anlage;
  • Fehlende Aufklärung über die Gefahr der Rückforderung von Ausschüttungen im Falle  einer Insolvenz (§ 172 Abs. 4 HGB);
  • Fehlender Aufklärung darüber, dass die Beteiligung während der Mindestlaufzeit (oftmals 10-25 Jahre) nicht - oder allenfalls nur mit hohen Verlusten - veräußert werden kann;
  • Fehlende Aufklärung über die tatsächlich erhaltenen Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen).

 

Neben der Haftung wegen eventueller Falschberatung kommt in Einzelfällen auch eine Schadensersatzpflicht in Folge von Prospekthaftung in Frage. Hierzu gehören insbesondere fehlerhafte Angaben in den Verkaufsprospekten.

 

Unsere Vorgehensweise

 

Wir prüfen bei jeder Anlage zunächst, ob Beratungsfehler vorliegen und ob ggf. eine Verjährung dieser Fehler droht. Anschließend bewerten wir das Prozessrisiko und wägen - zusammen mit Ihnen - mögliche weitere Schritte ab.

 

Hierzu gehören in der Regel zunächst außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit Anlageberatern und Banken oder aber auch Schlichtungsverfahren vor Gütestellen oder den Ombudsmännern der Banken. Wenn sich auf diesem Wege Vergleiche erzielen lassen, erspart dies Zeit und Kosten und führt für unsere Mandanten zu schnelle und sehr guten Ergebnissen.

 

Erst wenn die Gegenseite jegliche außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten ablehnt, setzten wir Ihre Ansprüche im Wege einer Klage vor den Amts- oder Landgerichten durch.

 

Wenn Sie sich daher über Ihre Anlage sorgen oder der Meinung sind, dass Sie von Ihrem Anlageberater, Vermittler oder Ihrer Bank falsch beraten wurden, sprechen Sie uns gerne unverbindlich und kostenlos an oder nutzen unser Online-Fragebogen für Kapitalanlagen >hier<

 

Wir bieten für jede Anfrage eine kostenlose Ersteinschätzung, anhand derer Sie entscheiden können, ob Sie uns Mandatieren möchten.

 

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