B U G G E N T H I N & K O L L E G E N
Insolvenzrecht
Im Bereich des Insolvenzrechts beraten wir alle an einem Insolvenzverfahren beteiligte Personen durch unsere Fachanwältin für Insolvenzrecht Petra Nordhoff. Hierzu gehören insbesondere Unternehmen, sowie in Anspruch genommene Geschäftsführer, Gesellschafter, Gläubiger und Lieferanten.
Für Schuldner
Insbesondere für Einzelunternehmen, Kapital- und Personengesellschaften
Bestandsaufnahme und Aufklärung über die Risiken einer Krisensituation in einem Unternehmen
Minimierung dieser Haftungsrisiken in einer Krisensituation
Vertretung des Geschäftsführers gegenüber dem Insolvenzverwalter in der Insolvenz "seiner" Gesellschaft
Vertretung des Gesellschafters aufgrund der Forderung auf nicht eingezahlter Stammeinlage
Für Gläubiger
Abwehr von Anfechtungsansprüchen, die vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden
Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Insolvenzmasse , gleichgültig ob Aussonderung, Absonderung oder besserer Verwertung
Vertretung Ihrer Interessen gegenüber den anderen Gläubigern (Lieferanten- Gläubigerpool)
Versagungsantrag, um bei berechtigten Interesse die Restschuldbefreiung des Schuldners zu verhindern
Forderungsanmeldung in effektiver Art und Weise
Vertretung der Gesellschafter zur bestmöglichen Lösung
Beratung für Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers
Neben ihrer Tätigkeit als Fachanwältin für Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Nordhoff die theroretischen Fachkenntnisse für den Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht erworben und bildet sich zudem im Steuerrecht fortlaufend weiter. Seit 2007 ist RAin Nordhoff auch als zugelassene Wirtschaftsmediatorin tätig.
Sprechen Sie uns daher gerne vertraulich an oder kommen Sie in unserer Kanzlei für ein persönliches Gespräch vorbei.
Wir freuen uns auf Sie.
(040) 2285 306 10
Ein aktueller Fall
aus der Praxis von Rechts- und Fachanwältin Nordhoff:
"Wir haben aktuell folgenden Fall in Bearbeitung: Der Mandant ist Rentner und hat einem Ehepaar jahrelang mit Besorgungen und Freizeitgestaltung geholfen. Für diese Leistungen hat das Ehepaar dem Rentner monatlich Geld gegeben.
Meinem Mandanten ist nicht in den Sinn gekommen, dass er dieses als Einkommen versteuern muss. Es kam, wie es kommen musste. Eine Verwandte tauchte auf, die die Ereignisse selbstverständlich nur zugunsten der Verwandten dem Finanzamt meldete.
Ein Einkommenssteuerbescheid wurde festgesetzt, so hoch, dass mein Mandant aus seiner kleinen Rente diesen nicht bezahlen konnte. Deshalb stellte das Finanzamt Insolvenzantrag über sein Vermögen Mitte Juni.
Eine Woche später erfuhr mein Mandant, dass er die Frau, der er jahrelang geholfen hatte, beerbt hatte. Die so fürsorgliche Verwandte versuchte mit allen Mitteln, dieses Erbe zu verhindern, sodass das durch Zeitverzögerung das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Mit diesem Sachverhalt kam der Mandant 1 Woche vor Weihnachten in die Kanzlei und fragte um Rat.
Es wurde sofortige Beschwerde eingelegt, die Summe für das Finanzamt wurde von dritter Seite erbracht und es wurde die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben, sodass mein Mandant über das Erbe verfügen kann. Wie das Landgericht über die Beschwerde entscheidet wird man sehen. Das Leben selbst besorgt uns unserer Mandate, auch wenn das Gehirn zur Lösung ganz schön arbeiten muss."
Bei Fragen rufen Sie uns daher gerne an
(040) 2285 306 10
Kanzlei Buggenthin & Kollegen Rechtsanwälte & Fachanwälte
Hansastraße 9
20149 Hamburg