B U G G E N T H I N & K O L L E G E N
Zu Beginn jeder Gründung eines Unternehmens stellt sich die Frage nach der
Hierzu beraten wir Sie, welche Rechtsform für Ihr Geschäftsmodell passend ist (z.B.: Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder Mischformen) und erstellen - je nach Bedarf - individuelle Gesellschaftsverträge.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie als Rechtsanwälte und Fachanwälte bei notwendigen formellen Anträgen bei Notaren, Finanzämtern und Behörden.
Personen
gesellschaften
Kapital
gesellschaften
Mischformen
Jede Gesellschaftsform hat ihre Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Haftung und steuerlichen Behandlung, und sollte daher mit Bedacht für das jeweilige Geschäftsmodell gewählt werden.
Sprechen Sie uns hierzu gerne unverbindlich an oder kommen Sie in unserer Kanzlei für ein persönliches Gespräch vorbei.
Wir freuen uns auf Sie.
Kanzlei Buggenthin & Kollegen Rechtsanwälte & Fachanwälte
Hansastraße 9
20149 Hamburg