B U G G E N T H I N  &  K O L L E G E N

      Rechtsanwälte & Fachanwälte

 

Gesellschaftsrecht

 

Individuelle Leistungen für

Gesellschafter

 

Rechts- und Fachanwältin Frau Nordhoff verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und steht Gesellschaftern insbesondere bei folgenden Themen zur Seite:

 

  • Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten

 

  • Beratung zur Gesellschafterversammlung, Prüfung von Einladungen

 

  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

 

  • Prüfung und Anpassung von Gesellschafterverträgen

 

  • Beendigung der Gesellschafterstellung

 

  • Beratung und Führung von Abfindungsverhandlungen

 

RA Nordhoff rät:

 

  • "Gerade wenn es Änderungen in der Struktur der Gesellschafter oder des Gesellschaftsvermögens gibt, nehmen Sie sich die Zeit und lassen Sie sich beraten, welche mögliche Konsequenzen diese Änderungen auf Ihren Vertrag und Ihre Stellung im Unternehmen bedeuten.

 

  • Lassen Sie sich beraten, ehe es zum Streit kommt. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Für eine Beratung benötigen im Vorfeld den Gesellschaftsvertrag und die zu erwartenden oder erfolgten Änderungen.. Anschließend werden wir in einem ausführlichen Gespräch herausfinden, ob Konsequenzen aus den Veränderungen gezogen werden müssen oder nicht."

 

Als Rechts- und Fachanwälte sowie vorherige Unternehmensjuristen in mittelständischen Unternehmen beraten wir praxisgerecht und mit dem nötigen Verständnis für die kaufmännischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge.

 

Sprechen Sie uns hierzu gerne unverbindlich an oder kommen Sie in unserer Kanzlei für ein persönliches Gespräch vorbei.

 

Wir freuen uns auf Sie.

 

Ein aktueller Fall

aus der Praxis von Rechts- und Fachanwältin Nordhoff:

 

"Aktuell habe ich einen Fall der Gesellschafterauseinandersetzung zur Bearbeitung, der wohl widerspiegelt, wieviel „Gesellschafterstreitigkeiten“ in Deutschland jeden Tag passieren, ohne dass die Beteiligten sich darüber im Klaren sind . Frühzeitige Beratung kann hier vieles retten:

 

Im Jahre 1953 wurde ein Transportunternehmen in Form einer oHG mit einer Betriebsimmobilie gegründet. Der Gesellschaftsvertrag beinhaltete eine sehr interessante Regelung. Die Kapitalkonten der Gesellschafter (die Gewinne) wurden pro Jahr mit 4 % verzinst und die Zinslast trug die Gesellschaft. Die Gesellschafter, die ein negatives Kapitalkonto auswiesen, mussten dieses aus eigener Tasche mit einem Zinssatz von 6 % verzinsen, so eine Art Strafzins. Diese Regelung hatte zur Folge, dass die Gesellschaft nicht ausbluten konnte.

 

In Zeiten niedriger Zinsen war dieses auf der anderen Seite eine gute Altersvorsorge. Als solche hat auch mein Mandant dieses Regelung aufgefasst und ein hohes Kapitalkonto aufgebaut.  Nach 20 Jahren wurde aus steuerlichen Gründen eine GmbH gegründet und bei der oHG blieb nur das Betriebsgrundstück. Die einzigen Einkünfte der Immobilien GbR waren Mieteinnahmen. Eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages erfolgte nicht.

 

Inzwischen sind alle Gesellschafter betagt. Mein Mandant ist 92 Jahre alt, der jüngste Gesellschafter 63. Die Familien sind auseinander gebrochen. Das Transportunternehmen wird nach jetzt 60 Jahren liquidiert. Mein Mandant möchte jetzt sein Kapitalkonto auflösen, da er immer die Gewinne stehen gelassen hat. Tja und nun kommt der Krach.

 

  • Was passiert mit der GbR, wenn die Mieten nicht mehr fließen?
  • Wer verkauft das Grundstück, wird es verkauft?
  • Wer will hier wen übervorteilen?

 

Ein ganz normaler Fall, der in Deutschland. Um des Familienfriedens wird zulange gewartet, ehe ein unabhängiger Dritter für eine Lösung benötigt wird. So war es auch hier. Ich wurde sehr spät hinzugezogen. Ich werde für meinen Mandanten jetzt so schnell wie möglich handeln müssen. Lange Jahre der Auseinandersetzung bleiben ihm nicht.

 

Deshalb der gute Rat. Holen Sie sich professionellen Rat. Mir ist nicht an langen teuren Rechtsstreitigkeiten gelegen, sondern daran, schnell und pragmatisch eine Lösung zu erarbeiten."

 

Bei Fragen rufen Sie uns daher gerne an

(040) 2285 306 10

 

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