B U G G E N T H I N & K O L L E G E N
Wir bieten professionelle Hilfe bei drohenden oder bereits erhaltenen Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abmahnungen.
Unsere Erfahrung
Hierfür verfügen wir über zusätzliche Erfahrung, die wir als vorherige Unternehmensjuristen und Leiter von Rechtsabteilungen* gesammelt haben. Daher kennen wir die interne arbeitsrechtliche Praxis der Rechts- und Personalabteilungen und somit die Schwachstellen der Gegenseite genau.
Diese Erfahrung setzen wir gezielt bei der Vertretung von Arbeitnehmer ein. Insbesondere für:
Aktuell durch unsere Kanzlei erstrittenes Urteil zur Auswirkung des Renteneintrittsalters mit 67 Jahren und der Möglichkeit sich gegen Kündigungen mit 65 Jahren zu wehren (>)
Gerade im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Fristen, die eingehalten werden müssen, wenn Sie Ihre Rechte effektiv wahrnehmen wollen. So haben Sie etwa im Falle einer Kündigung lediglich drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung vorzugehen.
Aber auch in Tarifverträgen sind oftmals Fristen geregelt, deren Kenntnis und Einhaltung elementar wichtig sein können.
Hinweis
Wir erleben immer wieder, dass Arbeitgeber anbieten, das Arbeitsverhältnis mit Hilfe eines Aufhebungsvertrages zu beenden oder den Arbeitnehmer darum bitten, selbst zu kündigen.
Wie Sie sich denken können, verfolgt der Arbeitgeber dabei natürlich nur seine aber keinesfalls Ihre Interessen! Unterschreiben Sie deshalb nichts, ohne sich vorher anwaltlich beraten zu lassen. Anderenfalls können gravierende Fehler entstehen, die hinterher nicht wieder rückgängig gemacht werden können. Auch kann es hierbei zu einer mehrmonatigen Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld kommen.
Gerne können Sie uns auch eine unverbindliche Anfrage senden und Ihren Fall schildern. Sie erhalten umgehend eine erste kostenlose Einschätzung, anhand derer Sie entscheiden können, ob Sie uns mandatieren möchten.
* (RA Dirk Buggenthin, LL.M. & RAin Petra Nordhoff)
Kanzlei Buggenthin & Kollegen Rechtsanwälte & Fachanwälte
Hansastraße 9
20149 Hamburg