B U G G E N T H I N & K O L L E G E N
Wir beraten und vertreten Geschäftsführer kleiner bis mittelständischer Unternehmen bei der Begründung, Durchführung und Abwicklung von Geschäftsführerdienstverträgen sowie zu Fragen der Compliance-Organisation und D&O-Versicherungen.
Unsere Erfahrung
Unsere Qualifikation hierzu beruht auf der eigenen Erfahrung als vorherige Sydikusanwälte / Unternehmensjuristen* in mittelständischen Unternehmen für die Bereiche Compliance & Recht. In dieser Funktion haben wir intern Geschäftsführer und Vorstände präventiv beraten und Compliance-Strukturen zur Haftungsvermeidung aufgebaut.
Als Rechts- und Fachanwälte setzen wir dieses praktische Erfahrung sowie unser wirtschaftliches Verständnis für die Wahrung der Interessen von Geschäftsführern ein.
Aktuell durch unsere Kanzlei erstrittenes Urteil zur Auswirkung des Renteneintrittsalters mit 67 Jahren und den Anforderungen an entsprechende Arbeitsvertragsanpassungen in Unternehmen (>)
Erfahrungsgemäß stellen sich für Geschäftsführer u.a. folgende Fragen:
Hierzu beraten wir Sie gerne.
Alternativ überprüfen wir auf Wunsch auch einzelne Vertragsklauseln, beispielsweise (nachvertragliche) Wettbewerbsverbote oder Entschädigungsregelungen.
Sprechen Sie uns hierzu gerne unverbindlich an oder kommen Sie in unserer Kanzlei für ein persönliches Gespräch vorbei. Wir freuen uns auf Sie.
* (RA Dirk Buggenthin, LL.M. & RAin Petra Nordhoff)
Kanzlei Buggenthin & Kollegen Rechtsanwälte & Fachanwälte
Hansastraße 9
20149 Hamburg