B U G G E N T H I N & K O L L E G E N
Beispiel
einer durch unsere Kanzlei erfolgreichen Abwehr einer Kündigungsschutzklage
mit Vermeidung hoher Gehaltsnachzahlungen
Unsere spätere Mandantin, eine IT-Beratungsfirma mit seinerzeit 40 Mitarbeitern, musste wegen Auftragsrückgang mehreren Arbeitnehmern betriebsbedingt kündigen. Die Arbeitnehmer erhoben Kündigungsschutzklage mit der Begründung, dass faktisch kein entsprechender Auftragsrückgang vorgelegen hätte, aufgrund dessen betriebsbedingte Kündigungen gerechtfertigt wären.
Nachdem die Arbeitnehmer in erster Instanz obsiegten, beauftrage die Firma unsere Kanzlei mit der Durchführung des Berufungsverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg (Az.: 2 Sa 67/14).
In dem Berufungsverfahren konnten wir aufzeigen, dass der Auftragsrückgang derart gravierend war, dass zum Zeitpunkt der Kündigungen vielmehr eine Betriebsstilllegung drohte und das erstinstanzliche Gericht den Vortrag der Firma insoweit nicht ausreichend gewürdigt hatte.
Daraufhin konnte ein Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht erzielt werden, die unserer Mandantin Gehaltsnachzahlungen von mehr als 90.000,00 EUR ersparten und den Rechtsstreit gütlich beendete.
Für nähere Informationen zu diesen und vergleichbaren Fällen sprechen Sie und gerne an.
Kanzlei Buggenthin & Kollegen Rechtsanwälte & Fachanwälte
Hansastraße 9
20149 Hamburg