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Rechtsanwälte & Fachanwälte

 

Insolvenzrecht

 

Im Bereich des Insolvenzrechts beraten wir alle an einem Insolvenzverfahren beteiligte Personen durch unsere Fachanwältin für Insolvenzrecht Petra Nordhoff. Hierzu gehören insbesondere Unternehmen, sowie in Anspruch genommene Geschäftsführer, Gesellschafter, Gläubiger und Lieferanten.

 

Für Schuldner

 

Insbesondere für Einzelunternehmen, Kapital- und Personengesellschaften

 

Bestandsaufnahme und Aufklärung über die Risiken einer Krisensituation in einem Unternehmen

 

Minimierung dieser Haftungsrisiken in einer Krisensituation

 

Vertretung des Geschäftsführers gegenüber dem Insolvenzverwalter in der Insolvenz "seiner" Gesellschaft

 

Vertretung des Gesellschafters aufgrund der Forderung auf nicht eingezahlter Stammeinlage

 

Für Gläubiger

 

Abwehr von Anfechtungsansprüchen, die vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden

 

Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Insolvenzmasse , gleichgültig ob Aussonderung, Absonderung oder besserer Verwertung

 

Vertretung Ihrer Interessen gegenüber den anderen Gläubigern (Lieferanten- Gläubigerpool)

 

Versagungsantrag, um bei berechtigten Interesse die Restschuldbefreiung des Schuldners  zu verhindern

 

Forderungsanmeldung in effektiver Art und Weise

 

Vertretung der Gesellschafter zur bestmöglichen Lösung

 

Beratung für Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers

 

Neben ihrer Tätigkeit als Fachanwältin für Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Nordhoff die theroretischen Fachkenntnisse für den Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht erworben und bildet sich zudem  im Steuerrecht fortlaufend weiter.  Seit 2007  ist RAin Nordhoff auch als zugelassene Wirtschaftsmediatorin tätig.

 

Sprechen Sie uns daher gerne vertraulich an oder kommen Sie in unserer Kanzlei für ein persönliches Gespräch vorbei.

 

Wir freuen uns auf Sie.

 

 

Ein aktueller Fall

aus der Praxis von Rechts- und Fachanwältin Nordhoff:

 

"Wir haben aktuell folgenden Fall in Bearbeitung: Der Mandant ist Rentner und hat einem Ehepaar jahrelang mit Besorgungen und Freizeitgestaltung geholfen. Für diese Leistungen hat das Ehepaar dem Rentner monatlich Geld gegeben.

 

Meinem Mandanten ist nicht in den Sinn gekommen, dass er dieses als Einkommen versteuern muss. Es kam, wie es kommen musste. Eine Verwandte tauchte auf, die die Ereignisse selbstverständlich nur zugunsten der Verwandten dem Finanzamt meldete.

 

Ein Einkommenssteuerbescheid wurde festgesetzt, so hoch, dass mein Mandant aus seiner kleinen Rente diesen nicht bezahlen konnte. Deshalb stellte das Finanzamt Insolvenzantrag über sein Vermögen Mitte Juni.

 

Eine Woche später erfuhr mein Mandant, dass er die Frau, der er jahrelang geholfen hatte, beerbt hatte. Die so fürsorgliche Verwandte versuchte mit allen Mitteln, dieses Erbe zu verhindern, sodass das durch Zeitverzögerung das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Mit diesem Sachverhalt kam der Mandant 1 Woche vor Weihnachten in die Kanzlei und fragte um Rat.

 

Es wurde sofortige Beschwerde eingelegt, die Summe für das Finanzamt wurde von dritter Seite erbracht und es wurde die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben, sodass mein Mandant über das Erbe verfügen kann. Wie das Landgericht über die Beschwerde entscheidet wird man sehen. Das Leben selbst besorgt uns unserer Mandate, auch wenn das Gehirn zur Lösung ganz schön arbeiten muss."

 

Bei Fragen rufen Sie uns daher gerne an

 

(040) 2285 306 10

 

 

Ihre Ansprechpartnerin

RAin Petra Nordhoff

Fachanwältin für Insolvenzrecht

& Wirtschaftsmediatorin

 

Kanzlei Buggenthin & Kollegen - Rechtsanwälte & Fachanwälte

Hansastraße 9

20149 Hamburg

Tel 040 2285 306 10

 

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