Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Widerruf von Immobiliendarlehen
Widerruf von Lebensversicherungen
Erstattung von Bearbeitungsgebühren
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Rechtsanwälte & Fachanwälte
Als eine im Bank & Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei vertreten wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte bundesweit Mandanten gegen Anlageberater, Vermittler, Banken, Sparkassen und Versicherungen (eine Liste unserer Fälle finden Sie hier >).
Unsere Erfahrung & Qualifikation
Als ehemaliger juristischer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg verfügt Dirk Buggenthin als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht über langjährige praktische Erfahrung in der Beratung betroffener Verbraucher.
Zusammen mit unserer Fachanwältin für Insolvenzrecht Petra Nordhoff können wir eine professionelle und praxisgerechte Beratung unserer Mandanten sicherstellen.
Wir betreiben keine Massenverfahren und vertreten ausschließlich private Anleger und Verbraucher. Bei uns wird jedes Mandat persönlich und individuell betreut. Daher können wir bundesweit sehr erfolgreiche Vergleiche und gewonnene Gerichtsverfahren vor Land- und Oberlandesgerichten vorweisen.
Viele unserer Mandanten haben hohe Verluste bei Investitionen in Investmentfonds oder unternehmerische Beteiligungen erlitten (z.B. bei Schiffsfonds, Immobilienfonds, Rohstofffonds oder Windkraft- und Solarfonds). Dies meistens aufgrund unzureichender oder falscher Beratung durch Anlageberater, Anlagevermittler sowie durch Banken & Vertriebsorganisationen (nähere Informationen finden Sie hier >)
Wenn auch Sie Sie sich über Ihre Anlage sorgen oder der Meinung sind, dass Sie von Ihrem Anlageberater, Vermittler oder Ihrer Bank falsch beraten wurden, sprechen Sie uns gerne an.
Derzeit kündigen Bausparkassen - nach unserer Meinung zu unrecht - hunderte von Bausparverträgen. Wir können daher allen betroffene Kunden nur dringend anraten, ihre Verträge überprüfen zu lassen und unzulässigen Kündigungen rechtzeitig mit anwaltlicher Hilfe zu widersprechen (nähere Informationen finden Sie hier >)
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Prüfung und Durchsetzung der Widerrufsmöglichkeit von Immobiliendarlehen. In vielen Fällen können so Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Umschuldung auf zinsgünstigere Darlehen vermieden oder sogar zurückgefordert werden (nähere Informationen finden Sie hier >).
Ebenso beraten wir zur Widerrufsmöglichkeit von Kapital-Lebensversicherungsverträgen, um eine Erstattung der bisherigen Einzahlungen zu erwirken. Dies insbesondere aufgrund jüngster verbraucherfreundlicher Rechtsprechung des BGH und EuGH (nähere Informationen finden Sie hier >)
Auf Grundlage des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) im Juni 2014 fordern wir die von Ihrer Bank oder Sparkasse zu unrecht verlangten Bearbeitungsgebühren bei der Kreditvergabe zurück (nähere Informationen finden Sie hier >)
Selbstverständlich beraten wir auch in den klassischen Bereichen des Bankenrechts, wie beispielsweise des Zahlungsverkehrs, der Kreditkartenabrechnungen und des Online Banking.
Wir bieten für jede Anfrage eine kostenlose Ersteinschätzung, anhand derer Sie entscheiden können, ob Sie uns mandatieren möchten. Sprechen Sie uns daher gerne unverbindlich an.
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